Unternehmensinsolvenz

Insolvenz als Chance

Wussten Sie schon, dass Donald Trump mindestens 6 mal Insolvenz anmelden musste? Manchmal muss man eben mehrmals probieren, bis man erfolgreich wird. Daher ist ein gut vorbereitetes Insolvenzverfahren als Chance für einen Neuanfang zu verstehen.

Prüfung der Insolvenzreife

Ein Insolvenzverfahren kann nur eröffnet werden, wenn (drohende) Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei juristischen Personen (also bei Gesellschaften) kommt die Überschuldung hinzu. Ab wann die Zahlungsunfähigkeit und/oder die Überschuldung eintritt, kann oft nur von Experten bestimmt werden.
Als Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG sind Sie verpflichtet, die Insolvenzreife ständig zu überprüfen: Nach spätestens 3 Wochen müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Vorbereitung von Insolvenzanträgen

Einen Insolvenzantrag zu stellen, ist kein einfaches Unterfangen. Neben dem eigentlichen Antrag sind zahlreiche Anlagen, Formulare und Formblätter beizufügen. Dabei können Geschäftsführer, die nicht rechtzeitig oder nicht richtig den Insolvenzantrag stellen, mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Daher lohnt es sich, einen erfahrenen Insolvenzanwalt mit der Erstellung des Insolvenzantrags zu beauftragen.

Schutz vor fremden Insolvenzanträgen

Viele Unternehmen kennen das: Kaum hat man Rückstände beim Finanzamt oder bei einer Krankenkasse, wird schon ein Insolvenzantrag gestellt. Solche "fremden" Insolvenzanträge können in der Regel einfach durch Zahlung abgewendet werden. Sie bleiben auf den Verfahrenskosten sitzen. Manchmal nimmt der Gläubiger den Antrag aber nicht zurück. In solchen Situationen stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie und Ihr unternehmen vor der Insolvenz zu schützen.

Restschuldbefreiung für Selbständige

Sind Sie oder waren Sie selbständig tätig (auch freiberuflich), so können Sie auch nach 36 Monaten Restschuldbefreiung erlangen. Alle Schulden, die nicht gezahlt wurden, werden gelöscht.
Und wenn Sie es ganz eilig haben: Durch einen Insolvenzplan können Sie in weniger als einem Jahr das Insolvenzverfahren abschließen und schuldenfrei werden.

Transparente Kosten: Insolvenzantrag ab 500 €

Wie läuft die Beratung ab?

Erstberatung

Dadurch können Sie schnell einschätzen, ob eine Beratung für Sie in Frage kommt.

Vertiefung & Strategie

Nach Mandatserteilung legen wir gemeinsam die individuelle Strategie fest. Ich sichte Ihre Unterlagen und bereite die weiteren Schritte vor.

Umsetzung

Bloß keine Zeit verlieren! Sobald alles vorbereitet ist, lege ich sofort los.

FAQs

Stellen Sie als Geschäftsführer trotz Insolvenzreife keinen Insolvenzantrag, müssen Sie mit einer doppelten Haftung rechnen. Der künftige Insolvenzverwalter kann von Ihnen die Erstattung aller Zahlungen verlangen, die Sie nach Insolvenzeintritt vorgenommen haben. Die Insolvenzverschleppung ist auch eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Zahlungen eingestellt wurden. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen und wenn kein positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht.

Ja. Obwohl die meisten Gläubiger nach Erfüllung der Forderung den Insolvenzantrag für erledigt erklären, ist das keine Pflicht. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann aber noch abgewendet werden, wenn der Gläubiger kein rechtliches Interesse an der Verfahrenseröffnung hat.