Insolvenzdelikte

Wenn Insolvenz auf Strafrecht trifft

Bei jedem Insolvenzverfahren landen die Akten früher oder später bei der Staatsanwaltschaft, die bei Verdacht ein Ermittlungsverfahren einleitet. Viele Verfahren lassen sich schon in dieser Frühphase einstellen. Bei solchen Spezialdelikten ist aber Fachwissen an der Schnittstelle zwischen Straf- und Insolvenzrecht notwendig. Ich berate und begleite Sie gern.

Insolvenzverschleppung

Wird eine Gesellschaft insolvenzreif, sind die Geschäftsführer verpflichtet, einen Insolvenzantrag innerhalb von 3 Wochen zu stellen. Wenn der Antrag nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt wird, droht den Geschäftsführern eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Bankrott

Nach Eintritt der Insolvenzreife werden eine Vielzahl von Handlungen, die die Gläubiger benachteiligen, unter Strafe gestellt. So wird insbesondere mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sein Vermögen versteckt oder zerstört, sein Geld veschleudert oder seine Handelsbücher nicht mehr führt.

Gläubigerbegünstigung

Es ist ebenfalls verboten, einen Gläubiger zu begünstigen, beispielsweise durch Zahlung oder Gewährung einer Sicherheit. Mit einer Freiheitstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe ist zu rechnen.

Schuldnerbegünstigung

Sollte jemand in Ihrem Bekanntenkreis insolvent sein, hüten Sie sich tunlichst davor, ihm zum Verheimlichen oder Beiseiteschaffen seines Vermögens zu helfen. Sie risikieren eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Wie läuft die Beratung ab?

Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung beantworte ich Ihre ersten Fragen. Sie können dann entscheiden, ob eine Beratung für Sie in Frage kommt.

Vorbereitung

Nach Mandatserteilung prüfe ich die Rechtslage und gebe Ihnen eine klare Handlungsempfehlung.

Handlung

Zeit zum Handeln! Ich bereite eine umfassende Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft vor und versuche, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.