Geschäftsführerhaftung

Wenn der Geschäftsführer die Zeche zahlen muss

Sie werden als Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch genommen? Eine erfolgreiche Verteidigung setzt Kompetenz und Erfahrung voraus.

Zahlungsverbot und Erstattungspflicht

Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Insolvenzreife innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Geschäftsführer keine Zahlungen mehr vornehmen. Werden dennoch Zahlungen geleistet, sind die Geschäftsführer zur Erstattung verpflichtet.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter immer, ob solche Zahlungen erfolgt sind, und nimmt ggf. den Geschäftsführer persönlich auf Erstattung in Anspruch. Von dieser Regel sieht das Gesetz jedoch zahlreiche Ausnahmen vor: Insbesondere für Geschäftsführer, die den Betrieb ordentlich und gewissenhaft fortgeführt haben.

Es lohnt sich daher, einen Anwalt so früh wie möglich einzuschalten: Ich prüfe für Sie den geltend gemachten Anspruch, entwickle eine Verteidungsstrategie und vertrete Sie im Gerichtsverfahren, sollte eine Klage des Insolvenzverwalters unvermeidlich sein.

Wie läuft die Beratung ab?

Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung beantworte ich Ihre ersten Fragen. Sie können dann entscheiden, ob eine Beratung für Sie in Frage kommt.

Vorbereitung

Nach Mandatserteilung prüfe ich die Rechtslage und gebe Ihnen eine klare Handlungsempfehlung.

Handlung

Zeit zum Handeln! Ich bereite eine umfassende Antwort an den Insolvenzverwalter vor, verhandle ggf. einen Vergleich, oder vertrete Sie vor Gericht.