Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung

Ihre Schulden sind mein Problem

Durch eine Privatinsolvenz können Personen, die nicht selbständig tätig sind (=Verbraucher), ihre Schulden regulieren. Ziel ist die Restschuldbefreiung: Alle Schulden, die nicht bezahlt wurden, werden gelöscht. Bis zur Befreiung Ihrer Schulden kann es bis zu 36 Monate dauern. Ich begleite und unterstütze Sie bei allen Etappen Ihrer Entschuldung.

Schuldenvergleich

Die Privatinsolvenz fängt mit dem außergerichtlichen Versuch einer Schuldenbereinigung an. Diesen sog. Schuldenvergleich bereite ich für Sie vor und nehme Kontakt zu allen Gläubigern auf, die Sie mir mitgeteilt haben oder die ich durch Anfragen bei Auskunfteien ermitteln kann. Ich führe die Verhandlungen mit den Gläubigern, die in der Regel von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Der Schuldenbereinigungsversuch ist gescheitert, wenn ein Gläubiger dem Schuldenvergleich nicht zustimmt.

Bescheinigung nach § 305 InsO und Insolvenzantrag

Scheitert der Schuldenvergleich, darf ich als "geeignete Stelle" nach § 305 Insolvenzordnung eine Bescheinigung über das Scheitern erstellen. Danach bereite ich für Sie den eigentlichen Insolvenzantrag vor. Das Gericht führt noch einen letzten Einigungsversuch mit den Gläubigern durch. Wenn dieser ebenfalls scheitert, wird die Privatinsolvenz eröffnet.

Insolvenzverfahren

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Dieser erfasst einerseits die Gläubiger und prüft ihre Forderungen, und verkauft andererseits die verwertbaren Gegenstände. Die Erlöse werden sodann an die Gläubiger als Quote verteilt.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung in 36 Monaten

Dem Insolvenzverfahren folgt die Wohlverhaltensphase und nach Ablauf von insgesamt 36 Monaten die Restschuldbefreiung. Seit der Reform des Insolvenzrechts Anfang 2021 bekommen Sie die Restschuldbefreiung 36 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, statt bislang nach 6 Jahren.

Frühzeitige Beendigung durch Insolvenzplan

Sollten 36 Monate für Sie noch zu lang sein, so können Sie das Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzplan schon früher beenden. Ein Insolvenzplan ist ein Zahlungsvergleich mit den Gläubigern, der nach Insolvenzeröffnung geschlossen wird. Voraussetzung ist die Einmalzahlung einer dritten Person (Geldgeber). Sind die Gläubiger mit dem Insolvenzplan einverstanden, so sind Sie schuldenfrei.

Transparente Kosten: Privatinsolvenz ab 500 €

Wie läuft die Beratung ab?

Erstberatung

Dadurch können Sie schnell und unverbindlich einschätzen, ob eine Beratung für Sie in Frage kommt.

Vertiefung & Strategie

Nach Mandatserteilung legen wir gemeinsam die individuelle Strategie fest. Ich sichte Ihre Unterlagen und bereite die weiteren Schritte vor.

Umsetzung

Bloß keine Zeit verlieren! Sobald alles vorbereitet ist, lege ich sofort los.

FAQs

36 Monate! Für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, wird die Restschuldbefreiung nach 36 Monaten erteilt. Durch einen Insolvenzplan kann die Entschuldung noch schneller erreicht werden. 

Für Verbraucher ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens einschlägig, die sog. Privatinsolvenz. Sie sind Verbraucher, wenn Sie keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Für alle anderen ist die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensart.

Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der monatliche, pfändungsfreie Betrag beläuft sich momentan auf 1.252,64 € (netto) für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen.

Nicht erfasst werden insbesondere Forderungen wegen vorsätzlicher Delikte, so z.B Schadensersatz wegen Körperverletzung, Geldstrafen und Bußgelder, und aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt. 

Fragen und Kommentare