Start-up-Gründung

Auch die besten Ideen brauchen einen guten Rechtsberater

Berlin ist die Hauptstadt für Start-up-Gründungen. Dabei ist gute Rechtsberatung vom Anfang an der Schlüssel zum Erfolg

Gründungsberatung

Sie möchten ein Unternehmen gründen, können sich aber für die passende Rechtsform nicht entscheiden? Sie wissen nicht, ob Sie eine Holding-Gesellschaft dazwischenschalten sollten? Mit solchen und vielen anderen Fragen werden Sie sich in der Vorbereitungsphase beschäftigen müssen.

Wichtig ist auch, die Exit-Strategien von vornherein genau zu planen, damit Sie im Erfolgsfall keine Nachteile erleben.

Ich berate Start-up-Gründer zu solchen Fragen und helfe Ihnen, die beste Lösung in Ihrem Einzelfall herauszufinden. Gerne kann ich auch Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge und andere Verträge für Sie erstellen und die erforderlichen Notartermine und Behördengänge koordinieren und begleiten.

So können Sie sich erfolgreich auf Ihr Projekt konzentrieren!

Transparente Kosten: Gründungsberatung ab 499,90 €

Wie läuft die Beratung ab?

Kostenlose Erstberatung

Dadurch können Sie schnell und unverbindlich entscheiden, ob eine Beratung für Sie in Frage kommt.

Vertiefung & Strategie

Nach Mandatserteilung legen wir gemeinsam die individuelle Strategie fest. Ich sichte Ihre Unterlagen, entwerfe die Verträge und bereite die weiteren Schritte vor.

Umsetzung

Sobald alles vorbereitet is, lege ich sofort los, damit Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts keine Zeit verlieren.

FAQs

Sowohl bei der GmbH als auch bei der UG ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt. Dabei ist die UG (haftungsbeschränkt) eine Unterform der GmbH, bei welcher das Mindeststammkapital 1 € (statt 25.000 €) beträgt. Die Gesellschafter müssen aber jedes Jahr ein Viertel des Jahresgewinn ansparen, bis das Stammkapital einer GmbH (25.000 €) erreicht ist. Danach wird die UG zu einer GmbH. Unter Umständen reichen bereits 12.500 €.

Auch wenn ein Kapital von 1 € ausreicht, sollten Gründer bedenken, dass das Stammkapital mindestens die ersten Ausgaben decken sollte. Sonst droht gleich nach Gründung Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und Insolvenzantragspflicht. Daher wird empfohlen, ein realistisches Kapital einzuplanen. Ggf. könnten Liquiditätsprobleme durch Gesellschafterdarlehen gelöst werden.

Oft werden gleich zwei Gesellschaften gegründet: Eine operative UG und eine Holding-UG. Sie halten die Anteile an der Holding, die wiederum die Geschäftsanteile an der operativen UG hält. Diese Lösung kann im Rahmen der Exit-Strategie steuerliche Vorteile haben und muss im Einzelfall geprüft werden.