Kosten

Bei mir sind die Kosten transparent und vorhersehbar

Mein Honorar richtet sich daher grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem Gesetz wird die gesetzliche (Mindest)vergütung von Rechtsanwälten festgelegt. Diese Vergütung kann der Mandant von vornherein kalkulieren. Sie ändert sich nicht. Dadurch kann der Kostenfaktor sicher und einfach geplant werden.

Zur Berechnung können Sie im Internet viele Rechner verwenden. Als Beispiel empfehle ich den Kostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.

Im Einzelfall biete ich auch eine Vergütung auf Stundenbasis (Stundensatz: 280 € zzgl. MwSt) oder ein Erfolgshonorar (nach § 4a RVG) an.

Bei bestimmten Angelegenheiten arbeite ich mit Festpreisen (Pauschalen), weil ich anhand meiner Erfahrungswerte den erforderlichen Aufwand präzise einschätzen kann. Im Bereich Insolvenz biete ich insbesondere folgende Festpreise an:

Privatinsolvenz ab 500 €

Meine Grundvergütung beträgt 500 € + 10 € pro Gläubiger und 100 € pro Immobilie (Preise inkl. MwSt).

Diese Vergütung umfasst den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch, die Erstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO, die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags und des Antrags auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung.

Ich begleite Sie von der Vorbereitung des Schuldenvergleichs bis hin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen Festpreis - egal, wie schwierig Ihr Fall tatsächlich ist. Dadurch können Sie vom Anfang an den Kostenfaktor genau einplanen.

Nur wenn ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommt und eine Privatinsolvenz vermieden werden kann, fällt noch eine 1,5 Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.

Insolvenzantrag ab 500 €

Meine Grundvergütung beträgt 500 € + 15 € pro Gläubiger und 100 € pro Immobilie (Preise zzgl. MwSt).

Diese Vergütung umfasst die Prüfung der Insolvenzreife sowie die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags.

Ich begleite Sie von der Vorbereitung des Insolvenzantrag bis hin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen Festpreis - egal, wie schwierig Ihr Fall tatsächlich ist. Dadurch können Sie vom Anfang an den Kostenfaktor genau einplanen.

Dieser Festpreis gilt nur für Kleinstunternehmen und Selbständige.

Insolvenzplan Verbraucher ab 1.500 €

Der Grundpreis beträgt 1.500 € +10 € pro Gläubiger und 100 € pro Immobilie (Preise inkl. MwSt).

Diese Vergütung umfasst die Ausarbeitung des Insolvenzplans, ggf. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht bis hin zur gerichtlichen Planbestätigung.

Insolvenzplan Unternehmer und Selbständige ab 4.000 €

Der Grundpreis beträgt 4.000 € + 15 € pro Gläubiger und 100 € pro Immobilie (Preise zzgl. MwSt).

Diese Vergütung umfasst die Ausarbeitung des Insolvenzplans, ggf. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht bis hin zur gerichtlichen Planbestätigung.

Dieser Festpreis gilt nur für Kleinstunternehmen und Selbständige.

FAQs

Die Vergütung kann vorzugsweise per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen oder Zahlungen über PayPal werden auch akzeptiert.
Ja sicher. Mit Beratungshilfe haben Sie nur die Vergütung in Höhe von 15 € zu zahlen. Die weiteren Kosten trägt die Staatskasse. Die Beratungshilfe haben Sie aber im Vorfeld selbst zu beantragen.

Ja. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung besprechen wir selbstverständlich auch die Kostenfrage. So können Sie gleich sehen, wo die Reise hingeht.