Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung
Ihre Schulden sind mein Problem
Durch eine Privatinsolvenz können Personen, die nicht selbständig tätig sind (=Verbraucher), ihre Schulden regulieren. Ziel ist die Restschuldbefreiung: Alle Schulden, die nicht bezahlt wurden, werden gelöscht. Bis zur Befreiung Ihrer Schulden kann es bis zu 36 Monate dauern. Ich begleite und unterstütze Sie bei allen Etappen Ihrer Entschuldung.

Schuldenvergleich
Die Privatinsolvenz fängt mit dem außergerichtlichen Versuch einer Schuldenbereinigung an. Diesen sog. Schuldenvergleich bereite ich für Sie vor und nehme Kontakt zu allen Gläubigern auf, die Sie mir mitgeteilt haben oder die ich durch Anfragen bei Auskunfteien ermitteln kann. Ich führe die Verhandlungen mit den Gläubigern, die in der Regel von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Der Schuldenbereinigungsversuch ist gescheitert, wenn ein Gläubiger dem Schuldenvergleich nicht zustimmt.

Bescheinigung nach § 305 InsO und Insolvenzantrag
Scheitert der Schuldenvergleich, darf ich als "geeignete Stelle" nach § 305 Insolvenzordnung eine Bescheinigung über das Scheitern erstellen. Danach bereite ich für Sie den eigentlichen Insolvenzantrag vor. Das Gericht führt noch einen letzten Einigungsversuch mit den Gläubigern durch. Wenn dieser ebenfalls scheitert, wird die Privatinsolvenz eröffnet.

Insolvenzverfahren
Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Dieser erfasst einerseits die Gläubiger und prüft ihre Forderungen, und verkauft andererseits die verwertbaren Gegenstände. Die Erlöse werden sodann an die Gläubiger als Quote verteilt.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung in 36 Monaten
Dem Insolvenzverfahren folgt die Wohlverhaltensphase und nach Ablauf von insgesamt 36 Monaten die Restschuldbefreiung. Seit der Reform des Insolvenzrechts Anfang 2021 bekommen Sie die Restschuldbefreiung 36 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, statt bislang nach 6 Jahren.

Frühzeitige Beendigung durch Insolvenzplan
Sollten 36 Monate für Sie noch zu lang sein, so können Sie das Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzplan schon früher beenden. Ein Insolvenzplan ist ein Zahlungsvergleich mit den Gläubigern, der nach Insolvenzeröffnung geschlossen wird. Voraussetzung ist die Einmalzahlung einer dritten Person (Geldgeber). Sind die Gläubiger mit dem Insolvenzplan einverstanden, so sind Sie schuldenfrei.

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