Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung
Ihre Schulden sind mein Problem
Durch eine Privatinsolvenz können Personen, die nicht selbständig tätig sind (=Verbraucher), ihre Schulden regulieren. Ziel ist die Restschuldbefreiung: Alle Schulden, die nicht bezahlt wurden, werden gelöscht. Bis zur Befreiung Ihrer Schulden kann es bis zu 36 Monate dauern, oder Sie kürzen das mit einem Insolvenzplan ab. Ich begleite und unterstütze Sie bei allen Etappen Ihrer Entschuldung.
Wie läuft das Privatinsolvenzverfahren ab?
- Außergerichtlicher Einigungsversuch:
Bevor ein Insolvenzverfahren überhaupt möglich ist, müssen Sie zunächst versuchen, mit Ihren Gläubigern eine Einigung zu erzielen – etwa mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans. Gelingt dies, können Sie die Insolvenz oft vermeiden und Ihre Schulden schrittweise durch Ratenzahlungen abbauen. - Antragstellung und gerichtliche Prüfung:
Falls Ihre Gläubiger nicht zustimmen, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Scheitern der Einigung und können das Privatinsolvenzverfahren beim zuständigen Gericht beantragen. Das Gericht prüft Ihre Unterlagen, verschafft sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und eröffnet, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, das Verfahren. - Insolvenzverfahren und Insolvenzverwalter:
Nach Verfahrenseröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihr pfändbares Vermögen verwertet und die Ergebnisse an die Gläubiger verteilt. Unpfändbares Vermögen, wie der notwendige Hausrat, verbleibt grundsätzlich bei Ihnen. Während des Verfahrens sind alle Zwangsvollstreckungen durch die Gläubiger gestoppt – Ihr Existenzminimum bleibt gesichert. - Wohlverhaltensphase – Ihre Zeit zum Durchhalten:
In den kommenden 36 Monaten führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Sie müssen sich um eine angemessene Arbeit bemühen und dem Insolvenzverwalter Veränderungen bei Job oder Wohnort mitteilen. Zusätzlich gilt: Keine neuen Schulden und keine besonderen finanziellen Verpflichtungen eingehen. - Restschuldbefreiung – Der Neuanfang:
Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase, in der Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind, erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Sie sind damit in der Regel von Ihren verbleibenden Schulden befreit und können ohne Altlasten neu starten.
Was sind die Vorteile der Privatinsolvenz?
- Schutz vor Vollstreckungen: Ihre Gläubiger dürfen Sie nicht mehr direkt kontaktieren oder Pfändungen durchführen.
- Sicherung des Existenzminimums: Es bleibt Ihnen immer ein pfändungsfreier Betrag zum Leben.
- Schuldenfrei in drei Jahren: Egal wie hoch Ihre Schulden sind – nach drei Jahren und erfolgreichem Ablauf des Verfahrens sind Sie in der Regel schuldenfrei.
- Neuer Anfang: Sie erhalten die Gelegenheit, Ihr Leben wirtschaftlich ganz neu zu ordnen und aufzubauen.
Wer kann Privatinsolvenz beantragen? Die wichtigsten Voraussetzungen
- Sie sind zahlungsunfähig: Sie können Ihre laufenden Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.
- Keine oder nur sehr begrenzte frühere Selbstständigkeit: Das Verfahren ist gedacht für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen.
- Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland: Bei Antragstellung müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt hier haben.
- Gescheiterter Einigungsversuch mit den Gläubigern: Sie benötigen eine entsprechende Bescheinigung.
Alternative: Insolvenzplan – Die schnelle Lösung aus der Privatinsolvenz
Neben dem klassischen Ablauf der Privatinsolvenz haben Sie als Schuldner auch die Möglichkeit, einen sogenannten Insolvenzplan vorzulegen. Dieses Verfahren eröffnet Ihnen die Chance, das Insolvenzverfahren deutlich zu verkürzen – häufig auf nur wenige Monate.
Mit einem Insolvenzplan schlagen Sie Ihren Gläubigern vor, wie die Schulden geregelt werden sollen, zum Beispiel durch eine Einmalzahlung, die oftmals durch Unterstützung von Dritten (zum Beispiel Familienangehörigen) erfolgt. Gelingt es, die Mehrheit der Gläubiger für dieses Angebot zu gewinnen und stimmt das Gericht dem Plan zu, kann das gesamte Verfahren wesentlich schneller beendet werden. Nach erfolgreicher Durchführung verlieren die restlichen Schulden ihre Wirkung und Sie sind von Ihren Altverbindlichkeiten befreit.
Der Insolvenzplan lohnt sich besonders dann, wenn kurzfristig finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden kann und Sie gemeinsam mit Ihren Gläubigern eine zügige Lösung anstreben. Ob ein Insolvenzplan in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollte im Rahmen einer professionellen Schuldnerberatung geprüft werden.

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