SCHUFA: BGH präzisiert Löschfristen und Verbraucherrechte
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 in dem Verfahren I ZR 97/25 entschieden, dass von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA) gemeldete Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach Ausgleich der Forderung gelöscht werden müssen. Die Entscheidung schafft Klarheit bei der Frage, wie lange solche Negativdaten rechtmäßig in den Datenbanken privater Auskunfteien gespeichert werden dürfen. Das …
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