Kosten
Bei mir sind die Kosten transparent und vorhersehbar
Mein Honorar richtet sich daher grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem Gesetz wird die gesetzliche (Mindest)vergütung von Rechtsanwälten festgelegt. Diese Vergütung kann der Mandant von vornherein kalkulieren. Sie ändert sich nicht. Dadurch kann der Kostenfaktor sicher und einfach geplant werden. Zur Berechnung können Sie im Internet viele Rechner verwenden. Als Beispiel empfehle ich den Kostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.
Im Einzelfall biete ich auch eine Vergütung auf Stundenbasis (Stundensatz: 280 € zzgl. MwSt) oder ein Erfolgshonorar (nach § 4a RVG) an. Bei bestimmten Angelegenheiten arbeite ich mit Festpreisen (Pauschalen), weil ich anhand meiner Erfahrungswerte den erforderlichen Aufwand präzise einschätzen kann. Im Bereich Insolvenz biete ich insbesondere folgende Festpreise an:
Festpreis Privatinsolvenz: 1.000 €
Nur für Verbraucher und ehemals Selbständige.
Diese Vergütung umfasst den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch, sowie ggf. die Erstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO, die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags und des Antrags auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung.
Ich begleite Sie von der Vorbereitung des Schuldenvergleichs bis hin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen Festpreis – egal, wie schwierig Ihr Fall tatsächlich ist. Dadurch können Sie vom Anfang an den Kostenfaktor genau einplanen.
Festpreis Betreuung im Insolvenzverfahren: 1.500 €
Nur für Verbraucher und ehemals Selbständige.
Die angebotene pauschale Vergütung umfasst die vollständige anwaltliche Betreuung im eröffneten Insolvenzverfahren, beginnend mit der Verfahrenseröffnung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Hierzu zählen insbesondere die Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter, die Prüfung und Korrespondenz im Zusammenhang mit Forderungsanmeldungen sowie die laufende Beratung während des gesamten Verfahrens. Nicht enthalten sind die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie die Führung von Feststellungsklagen, die ausdrücklich von diesem Angebot ausgenommen sind.
Festpreis Unternehmensinsolvenz: 2.000 €
Nur für Kleinstunternehmen und Selbständige.
Diese Vergütung umfasst die Prüfung der Insolvenzreife sowie die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags.
Ich begleite Sie von der Vorbereitung des Insolvenzantrag bis hin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens für einen Festpreis – egal, wie schwierig Ihr Fall tatsächlich ist. Dadurch können Sie vom Anfang an den Kostenfaktor genau einplanen.
Festpreis Insolvenzplan Verbraucher: 2.000 €
Nur für Verbraucher und ehemals Selbständige.
Diese Vergütung umfasst die Ausarbeitung des Insolvenzplans, ggf. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht bis hin zur gerichtlichen Planbestätigung.
Festpreis Insolvenzplan Unternehmen: 4.000 €
Nur für Kleinstunternehmen und Selbständige.
Diese Vergütung umfasst die Ausarbeitung des Insolvenzplans, ggf. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Abstimmung mit dem Insolvenzgericht bis hin zur gerichtlichen Planbestätigung.
FAQs
Ja. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung besprechen wir selbstverständlich auch die Kostenfrage. So können Sie gleich sehen, wo die Reise hingeht.
