Geschäftsführerhaftung
Wenn der Geschäftsführer die Zeche zahlen muss
Sie werden als Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch genommen? Eine erfolgreiche Verteidigung setzt Kompetenz und Erfahrung voraus.

Zahlungsverbot und Erstattungspflicht
Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Insolvenzreife innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Geschäftsführer keine Zahlungen mehr vornehmen.
Werden dennoch Zahlungen geleistet, sind die Geschäftsführer zur Erstattung verpflichtet.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter immer, ob solche Zahlungen erfolgt sind, und nimmt ggf. den Geschäftsführer persönlich auf Erstattung in Anspruch. Von dieser Regel sieht das Gesetz jedoch zahlreiche Ausnahmen vor: Insbesondere für Geschäftsführer, die den Betrieb ordentlich und gewissenhaft fortgeführt haben.
Es lohnt sich daher, einen Anwalt so früh wie möglich einzuschalten: Ich prüfe für Sie den geltend gemachten Anspruch, entwickle eine Verteidungsstrategie und vertrete Sie im Gerichtsverfahren, sollte eine Klage des Insolvenzverwalters unvermeidlich sein.
