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Insolvenz für Selbständige und Freiberufler

Rückstände beim Finanzamt, bei der Krankenkasse oder bei Lieferanten? Ich kläre mit Ihnen, ob Sie weitermachen oder geordnet aufhören, und begleite Sie bis zum Neustart.

Erstberatung anfragen – 250 €Festpreis Insolvenzantrag: 2.000 €

Typische Situationen

Erkennen Sie sich wieder?

Steuern und Sozialabgaben

Die Rückstände wachsen, und Finanzamt oder Krankenkasse drohen mit Vollstreckung oder einem Insolvenzantrag.

Laufendes Geschäft

Sie haben Aufträge, vielleicht auch Mitarbeiter, und wissen nicht, ob und wie es weitergehen kann.

Selbständigkeit beendet

Das Geschäft ist aufgegeben, die Schulden sind geblieben. Dann stellt sich die Frage nach dem richtigen Verfahren.

Ihre Optionen

Weitermachen oder geordnet aufhören

Weitermachen: Freigabe der Tätigkeit

Der Insolvenzverwalter kann die selbständige Tätigkeit aus dem Verfahren freigeben (§ 35 Abs. 2 InsO). Sie arbeiten dann auf eigene Rechnung weiter und führen an die Masse in der Regel den Betrag ab, der einem angemessenen Dienstverhältnis entspricht (§ 295a InsO).

Aufhören: geordnete Abwicklung

Lohnt sich das Geschäft nicht mehr, wickeln wir es geordnet ab: Antrag vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen, Kontakt mit Gericht und Verwalter halten. Danach ist der Weg frei für einen Neustart.

Verfahren

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz?

Sie sind aktuell selbständig

Dann gilt grundsätzlich die Regelinsolvenz. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist dafür nicht vorgeschrieben.

Sie waren früher selbständig

Die Verbraucherinsolvenz kommt infrage, wenn Ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 InsO). Sonst bleibt es bei der Regelinsolvenz.

Neustart

Restschuldbefreiung auch für Selbständige

Die Restschuldbefreiung steht allen natürlichen Personen offen. Die Frist beträgt 36 Monate ab Eröffnung des Verfahrens. Mit einem Insolvenzplan geht es oft schneller.

Bestimmte Forderungen bleiben allerdings bestehen, etwa aus vorsätzlich unerlaubter Handlung oder wegen bestimmter Steuerstraftaten (§ 302 InsO). Das prüfen wir in der Erstberatung.

Festpreise

Feste Preise. Keine Überraschungen.

Insolvenzantrag Selbständige & Kleinstunternehmen2.000 €
Insolvenzplan Selbständige & Kleinstunternehmen4.000 €
Betreuung im Verfahren1.500 €

Alle Preise inkl. MwSt. Erstberatung bis 60 Min. per Telefon oder Video: 250 €, bei Beauftragung angerechnet. Alle Preise →

Häufige Fragen

Was Selbständige oft fragen

Muss ich als Einzelunternehmer einen Insolvenzantrag stellen?

Die Antragspflicht nach § 15a InsO trifft vor allem Geschäftsführer von GmbH und UG, nicht den Einzelunternehmer. Lange zu warten, kann die Lage trotzdem verschlechtern.

Kann ich die Verfahrenskosten stunden lassen?

Natürliche Personen können die Stundung beantragen, wenn ihr Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht (§ 4a InsO).

Was passiert, wenn das Finanzamt den Antrag stellt?

Oft lässt sich ein solcher Antrag abwenden. Melden Sie sich früh, damit wir die Möglichkeiten rechtzeitig prüfen und, wenn sinnvoll, einen eigenen Antrag mit Restschuldbefreiung stellen können.

Lassen Sie uns sprechen.

Neue Mandate nehme ich über meine neue Kanzlei an:

PEER Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Nunsdorfer Ring 15
12277 Berlin

Ihre Anfrage erreicht mich dort direkt.

030 2000 53840 Mehr über PEER Legal →


    Ich bin



    Die Einzelkanzlei Dr. Sarkis Bezelgues, Philippistraße 4, 14059 Berlin, besteht fort. Neue Mandatsverträge werden im Namen meiner neuen Kanzlei geschlossen: PEER Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Nunsdorfer Ring 15, 12277 Berlin.